Infos zur Behandlung

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.

Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken (z.B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z.B. Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern) ergänzt werden kann. Die Behandlung kann mit der Therapeutin allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten. Insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann es hilfreich und notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einzubeziehen. Je jünger das Kind ist, desto mehr ist man auf eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern (als Co-Therapeuten, die helfen, das Besprochene im Alltag umzusetzen) angewiesen.

Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin/ Patienten und Therapeutin sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen der Patientin/ des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu über-denken und infolgedessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. In der psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Patientin/ der Patient sowie die Sorgeberechtigten mit der Therapeutin, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. (Beispielsweise kann bei sehr hohem Schweregrad des Störungsbildes auch eine - vorübergehende - stationäre oder teilstationäre Behandlung empfohlen werden oder andererseits andere ärztliche Heilmittelverordnungen wie Ergotherapie oder eine ambulante Hilfe durch das Jugendamt besser geeignet sein.)

Eine reine Erziehungs-, Paar-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.

In der Sprechstunde und Probatorik finden Probegespräche statt, bei denen die Patientin/ der Patient (sowie gegebenenfalls die Sorgeberechtigten) und die Therapeutin überprüfen, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Darüber hinaus werden gemeinsam Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer festgelegt. Entscheiden sich Patientin/ Patient, deren Sorgeberechtigte und die Therapeutin für eine Psychotherapie, stellt dasjenige Elternteil, bei dem das Kind/ der Jugendliche familienversichert ist, ihrer/seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Hierzu unterschreiben die Sorgeberechtigten ein vorgedrucktes Formular, das gemeinsam mit einem Vordruck für die Therapeutin von dieser an die Krankenkasse geschickt wird. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten/ dem Versicherten sowie der Therapeutin mit.

Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können. Deshalb wird im Laufe der ersten 4-5 Gesprächseinheiten zusätzlich ein Konsiliarbericht durch die Therapeutin für den Kinderarzt bzw. Hausarzt an die Patientin/ den Patienten ausgehändigt. Die entsprechende Rückmeldung wird später dem Antrag an die Krankenkasse beigelegt.

Psychotherapeutische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen und psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen/ Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen/ Ärzten durchgeführt werden darf.

Psychotherapeutische Sprechstunde/ Probatorik

Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Bei Verdacht auf eine seelische Krankheit findet im Rahmen der Sprechstunde eine orientierende diagnostische Abklärung statt; bei Patientinnen/ Patienten, bei denen von keiner seelischen Krankheit ausgegangen wird, werden niedrigschwellige Hilfen empfohlen.


Psychotherapeutische Akutbehandlung

Bei besonders dringenden Behandlungsbedarf kann eine psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer infrage kommen. Eine Akut-behandlung dient der Krisenintervention und kann - falls erforderlich - in eine Kurzzeitpsycho-therapie oder in eine Langzeitpsychotherapie überführt werden. Bereits durchgeführte Therapie-einheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie von der Krankenkasse angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch vorgesehen.


Ambulante Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell von Patientin/ Patient und Therapeutin vereinbart. Die Gruppenpsychotherapie nutzt zusätzlich Beziehungserfahrungen und das wechselseitige Lernen zwischen Patientinnen und Patienten in der Gruppe für die Psychotherapie.
Aktuell sind folgende psychotherapeutischen Behandlungsverfahren als Leistungen der gesetz-lichen Krankenversicherung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen anerkannt:


Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von  bewussten und nicht bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird  gemeinsam mit der Patientin/ dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen ihrer oder  seiner Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und  Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam  sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan  festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die Patientin/ der Patient zur aktiven Veränderung  ihres/ seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die  bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränder- ungsprozess nutzbar gemacht.


Systemische Therapie

Die Systematische Therapie versteht psychische Störungen unter besonderer  Berücksichtigung von Beziehungen. Neben der Sicht auf Belastendes stehen die Nutzung  eigener Kompetenzen und Fähigkeiten der Patientin oder des Patienten bzw. ihres oder  seines Umfeldes im Mittelpunkt. Die Therapie orientiert sich an den Aufträgen und Anliegen  der Patientinnen und Patienten. Ziel ist es, symptomfördernde Verhaltensweisen,  Interaktionsmuster und Bewertungen umwandeln zu helfen und neue, gesundheitsför dernde Lösungsansätze zu entwickeln. In die Therapie können  Lebenspartnerinnen und  Lebenspartner oder andere wichtige Bezugspersonen einbezogen werden. Die  Systemische Therapie im Mehrpersonensetting, die dann beispielsweise gemeinsam mit  der Kernfamilie oder der erweiterten Familie stattfindet, nutzt die Angehörigen als  Ressource für die Behandlung und die Veränderung von bedeutsamen Beziehungen und  Interaktionen


Analytische Psychotherapie

Die analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte  unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. In der therapeutischen  Beziehung zwischen Patientin/ Patient und Therapeutin/ Therapeut spielt das Erkennen  und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern,  die gegenwärtige Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in  der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der  therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden.


Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von  aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und  Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das  spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der  Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen  Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Patientin oder Patient  werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge  und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben und Verhalten zu  erreichen.

Wir bieten entsprechend unserer Fachkunde in dieser Praxis Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche an.

Infos zum Ablauf

Zunächst vereinbaren wir einen Termin für Dein Erstgespräch, in dem wir den Grund für die Vorstellung miteinander besprechen. Dieses Erstgespräch stellt einen unverbindlichen Termin dar, der einer Erfassung Deines aktuellen Anliegens, der Fragen, Wünsche und Ziele dient.

Zum ersten Gespräch bitte die Chipkarte mitbringen.

Das Erstgespräch ist entweder einmalig, oder Teil mehrerer Sprechstunden und probatorischer Sitzungen, in denen wir eine ausführliche Diagnostik erheben. Am Ende der Probatorik werden alle Ergebnisse besprochen und es wird gemeinsam entschieden, ob eine Psychotherapie sinnvoll, notwendig und gewünscht ist und ob sie ggf. in unserer Praxis als Einzel- oder Gruppenbehandlung eingeleitet werden kann.

Eine Einzelpsychotherapie findet in der Regel in wöchentlichen 50-minütigen Sitzungen statt. Eine Gruppenpsychotherapie findet in der Regel in wöchentlichen 100-minütigen Sitzungen statt.

Zum ersten Termin bitte die Chipkarte mitbringen.

Unter­stützung

„Du bist mutiger als du denkst, stärker als Du
scheinst und klüger als Du glaubst.“

Alan A. Milne in Pu der Bär

Mögliche Vor­stellungs­gründe:

  • wenn Du Schwierigkeiten in der Schule hast, wie Konzentrationsprobleme, Angst vor Arbeiten, Streit mit Schülern, Stress mit Lehrern…
  • wenn Du oft Angst hast, vor bestimmten Dingen, davor vieles falsch zu machen oder alleine zu sein…
  • wenn du Dir wenig zutraust…
  • wenn Du sehr schnell und heftig wütend wirst, Dinge sagst und tust, die Du eigentlich nicht willst und dadurch in schwierige Situationen kommst…
  • wenn Du innerlich einen Zwang spürst, Dinge zu denken oder zu tun, obwohl Du es eigentlich nicht willst…
  • wenn deine Gedanken ständig um Dein Essen und Dein Aussehen kreisen…
  • wenn Du was Schweres oder Schreckliches erlebt hast, was Dich nicht mehr loslässt…
  • wenn es viel Streit und Stress in Deiner Familie gibt und es schwer ist miteinander…
  • wenn Du oft traurig bist, dich leer fühlst, keine Kraft hast und Dich immer mehr zurück ziehst…
  • und in vielen anderen Situationen und bei vielen anderen Themen…